Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal online gemeldet werden. Alternativ kann auch eine Meldung als Formular per E-Mail nip@ip.gov.sk oder per Post an
Národný inšpektorát práce
Masarykova 10
040 01 Košice
übersandt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben
- zum Unternehmen in Deutschland,
- zur Identifikationsnummer des Unternehmens, sofern dem Unternehmen eine Nummer zugeteilt wurde,
- zur Anzahl der entsandten Arbeitnehmer,
- zu den entsandten Arbeitnehmern (Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz),
- zur Entsendung (Beginn, Ende, Arbeitsort und Art der Entsendetätigkeit),
- zur Art der ausgeübten Dienstleistung und
- zur Kontaktperson in der Slowakei
gemacht werden.
Kontrolle
Die slowakischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass entsandte Arbeitnehmer bei einer Kontrolle
- den Arbeitsvertrag,
- eine Übersicht über die Arbeitszeit und
- einen Nachweis über das Gehalt
vorlegen müssen.
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