Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in der Slowakei vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber über das Portal online gemeldet werden. Alternativ kann auch eine Meldung als Formular per E-Mail nip@ip.gov.sk oder per Post an

Národný inšpektorát práce

Masarykova 10

040 01 Košice

übersandt werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben

  • zum Unternehmen in Deutschland,
  • zur Identifikationsnummer des Unternehmens, sofern dem Unternehmen eine Nummer zugeteilt wurde,
  • zur Anzahl der entsandten Arbeitnehmer,
  • zu den entsandten Arbeitnehmern (Namen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz),
  • zur Entsendung (Beginn, Ende, Arbeitsort und Art der Entsendetätigkeit),
  • zur Art der ausgeübten Dienstleistung und
  • zur Kontaktperson in der Slowakei

gemacht werden.

 
Wichtig

Kontrolle

Die slowakischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass entsandte Arbeitnehmer bei einer Kontrolle

  • den Arbeitsvertrag,
  • eine Übersicht über die Arbeitszeit und
  • einen Nachweis über das Gehalt

vorlegen müssen.

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