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Der SMD der DRV KBS ist, wie bei jedem anderen Rentenversicherungsträger, originärer Bestandteil der DRV KBS. Er nimmt insofern Aufgaben für Teile des Verbundes der DRV KBS, für die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung wahr. Dazu gehören die Aufgaben des Medizinischen Dienstes (MD; §§ 275 ff.). Die Unabhängigkeit in der Begutachtung und Beratung wird durch eine eigene Geschäftsordnung gewährleistet. Die Ausnahmeregelung ist historisch gewachsen und gewährleistet das Fortbestehen bewährter Einrichtungen.

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