Rz. 3

Die Vorschrift regelt die Umwandlung der einzelnen Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) in Medizinische Dienste (MD) und des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) in den Medizinischen Dienst Bund (MD Bund). Der amtierende Geschäftsführer des MDK und sein Stellvertreter gelten bis zum 31.12.2021 als Vorstand gewählt. Der Vorstand wird nach dieser die Umwandlung begleitenden Übergangsfrist von 2 Jahren nach Inkrafttreten des MDK-Reformgesetzes bzw. 6 Monaten nach Neukonstituierung des Verwaltungsrates des MD erstmals tatsächlich durch den Verwaltungsrat gewählt. Der MD Bund als Körperschaft des öffentlichen Rechts tritt am 1.1.2022 an die Stelle des MDS. Die Geschäftsführung gilt bis zum 30.6.2022 als gewählter Vorstand.

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