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Die Finanzierung der Krebsberatungsstellen beruht zu einem großen Teil auf Spendenmitteln, projektbezogenen Förderungen und freiwilligen Zahlungen verschiedener Kostenträger. Zur Sicherung einer dauerhaften Versorgung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und private Krankenversicherungsunternehmen (PKV) eine Finanzierungsverantwortung für diejenigen Leistungsanteile der ambulanten psychosozialen Krebsberatung, die ihrem Aufgabenbereich zuzuordnen sind. Dies betrifft die Beratung mit psychologischer Schwerpunktsetzung und psychoonkologische Krisenintervention. Mit der Finanzierung sowie den entsprechenden Betriebskostenanteilen leisten GKV und PKV einen wichtigen Beitrag für eine dauerhafte Erhaltung der ambulanten psychosozialen Krebsberatungsstellen (BT-Drs. 19/13585 S. 82). Der Förderbetrag wird entsprechend der Entwicklung der Bezugsgröße nach § 18 Abs. 1 SGB IV angepasst. Der GKV-Spitzenverband hat entsprechende Fördergrundsätze aufgestellt (www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/amb_krebsberatung/foerderung_kbs.jsp; abgerufen: 27.10.2021).

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