Rz. 2

Die Vorschrift ist Teil der von dem Gesetzgeber zur Bildung und Durchführung eines Pflegevorsorgefonds in einem Vierzehnten Kapitel des Pflegeversicherungsgesetzes neu aufgenommenen Regelungstatbestände (§§ 131 bis 139).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge