Rz. 22

Bieback, Fusionen öffentlich-rechtlicher Körperschaften und § 613a BGB, PersR 2000 S. 13.

Dürschke, Klagearten und einstweiliger Rechtsschutz im Rahmen des Verfahrens bei der Vereinigung von Krankenkassen auf Antrag, SGb 1997 S. 631.

Hebeler, Die Vereinigung, Auflösung und Schließung von Sozialversicherungsträgern, NZS 2008 S. 238.

Leopold, Gesetzliche Krankenkassen sind im Fusionsrausch – Fusionen in der Sozialversicherung, SozSich 2010 S. 27.

Papier/Möller, Rechtsfragen des Zusammenschlusses von Allgemeinen Ortskrankenkassen, SGb 1994 S. 93.

Ruge/Maerker, Arbeits- und personalvertretungsrechtliche Aspekte bei der Vereinigung von Krankenkassen, ZTR 2007 S. 663.

Vogt, Fusionen in der gesetzlichen Krankenversicherung, KrV 2009 S. 170.

Waibel, Vereinigung von Sozialversicherungsträgern, ZfS 2003 S. 225.

Wigge, Die Neuordnung der Organisationsstrukturen der Ortskrankenkassen durch das Gesundheitsstrukturgesetz, VSSR 1994 S. 131.

 

Rz. 23

Die Unwirksamkeit der Zwangsvereinigung von Krankenkassen wegen Nichtigkeit der zugrunde liegenden Rechtsverordnung kann unmittelbar mit der Feststellungsklage geltend gemacht werden, für die die Sozialgerichte zuständig sind. Dem Rechtsschutz steht nicht entgegen, dass die betroffenen Krankenkassen Teil der mittelbaren Staatsverwaltung sind und diese organisatorischen Veränderungen als solche ohne Rechtsschutz hinzunehmen hätten. Bei der Vereinigung von Krankenkassen durch Rechtsverordnung der Landesregierung kann die Prognose der Verbesserung der Leistungsfähigkeit nur beanstandet werden, wenn sie aus damaliger Sicht eindeutig widerlegbar oder schlechthin unvertretbar gewesen wäre:

BSG, Urteil v. 24.11.1998, B 1 A 1/96 R, BSGE 83 S. 118 = SozR 3-2500 § 145 Nr. 1 = NZS 1999 S. 603 = Die Beiträge Beilage 1999 S. 274 = Breithaupt 2000 S. 42.

Zur Unwirksamkeit einer Vereinigung, wenn der Verordnungsgeber selbst in der Rechtsverordnung die Bestimmung des Wirksamkeitszeitpunktes durch die Aufsichtsbehörde nach § 160 Abs. 3 i. V. m. § 146 Abs. 2 rückwirkend ersetzt:

LSG Niedersachsen, Beschluss v. 26.9.2001, L 4 KR 203/01 ER, NZS 2002 S. 486.

Zur Gesamtrechtsnachfolge einer vereinigten Krankenkasse:

BSG, Urteil v. 2.12.2004, B 12 KR 23/04, NJW 2005 S. 923 = Die Beiträge Beil. 2005 S. 43 = SozR 4-2500 § 175 Nr. 1.

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