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Mit der Neufassung der Förderregelung in einer eigenen Vorschrift will der Gesetzgeber dem gestiegenen Stellenwert der Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen verstärkt Rechnung tragen. Die Förderung der Selbsthilfe soll weiter gestärkt werden. Ferner wird die Rechtsgrundlage im Interesse einer effizienten und antragstellerfreundlichen Durchführung der Förderung weiterentwickelt (BT-Drs. 16/3100 S. 98). Insgesamt soll dadurch eine weitere Stärkung der Selbsthilfe erreicht werden. Unabhängig davon bleibt die Selbsthilfeförderung aber eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, für die auch die öffentliche Hand maßgeblich Verantwortung trägt.

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