Rz. 1

§ 24h trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz – PNG) v. 23.10.2012 (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft und löste damit den bis dahin geltenden § 199 RVO ab, der denselben Wortlaut hatte.

Durch Art. 1 Nr. 7 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 20.7.2021 redaktionell geändert. Hier wurde nach dem Wort "möglich" das (bisher fehlende) Wort "ist" eingefügt. Inhaltliche Änderungen waren damit nicht verbunden.

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