Rz. 21

Rahmenvorgaben nach § 106b Abs. 2 SGB V für die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen vom 30. November 2015 – zuletzt geändert am 5.2.2019 – vereinbart zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.

Baumann, Anscheinsbeweis bei elektronisch ermittelten Verordnungsdaten und Rückwirkung von Richtgrößenvereinbarungen, jurisPR-SozR 11/2006 Anm. 4.

Plate/Bilzer, Beratungsmöglichkeiten der Krankenkassen gegenüber Vertragsärzten anhand von Sozialdaten, KrV 2019 S. 133.

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