Rz. 20
Geschäftsführendes Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand (Satz 1). Er besteht aus 2 Mitgliedern (Satz 2). Die Anzahl der Mitglieder des Stiftungsvorstands soll in einer effizienten Struktur die Funktionsfähigkeit der Stiftung sicherstellen (BT-Drs. 20/5334 S. 16). Sie werden durch den Stiftungsrat bestellt und abberufen (Satz 3).
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