Rz. 1

§ 1 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft, Abs. 1 bis 4 sowie 5 wurden bisher nicht verändert. Abs. 6 Satz 3 wurde durch Art. 3 des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften v. 16.2.2001 (BGBl. I S. 266) zum 1.8.2001 geändert. Abs. 4a wurde durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) eingefügt. Das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) v. 21.12.2015 (BGBl. I S. 2424) hob Abs. 5 auf, da die Regelung einen Zeitraum betraf, der ausschließlich in der Vergangenheit lag und Abs. 4a wurde Abs. 5.

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