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Bei diesem Personenkreis handelt es sich um Jugendliche, die in Einrichtungen der Jugendhilfe für eine spätere Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt befähigt werden sollen. Es handelt sich dabei um Einrichtungen, in denen Aufgaben nach den jeweiligen Sozialgesetzen, z.B. SGB VIII, wahrgenommen werden. Dies sind insbesondere Heime, in denen Jugendliche an berufsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, die den Einstieg in das Erwerbsleben erleichtern sollen.

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