Rz. 1

§ 74 wurde mit Wirkung zum 1.6.1994 durch Art. 1 PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) eingeführt und ist am 1.1.1995 in Kraft getreten (Art. 68 PflegeVG). Durch Art. 1 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) wurde mit Wirkung zum 1.7.2008 Abs. 1 Satz 1 um einen Halbsatz ergänzt und Satz 3 angefügt; Abs. 2 Satz 3 wurde geändert. Eine weitere Änderung des Abs. 1 Satz 1 erfolgte durch Art. 2 des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz – GVWG) v. 11.7.2021 (BGBl. I S. 2754) mit Wirkung zum 1.9.2022.

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