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Die Vorschrift ist in das SGB XI eingefügt worden durch das Gesetz zur Qualitätssicherung und zur Stärkung des Verbraucherschutzes in der Pflege (Pflege-Qualitätssicherungsgesetz -PQsG) v. 9.9.2001 (BGBl. I S. 2320) und zum 1.1.2002 in Kraft getreten. Sie hat zum 1.7.2008 erhebliche Erweiterungen erfahren durch das Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874).

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