Rz. 1

§ 9 trat durch das Pflege-Versicherungsgesetz (PflegeVG) v. 26.5.1994 (BGBl. I. S. 1014) zum 1.1.1995 in Kraft. Durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz v. 28.5.2008 (BGBl. I S. 874) ist Satz 2 um einen Halbsatz ergänzt worden, der auf die finanzielle Unterstützung von Pflegebedürftigen und Pflegeeinrichtungen nach Landesrecht Bezug nimmt.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge