Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen

  • der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe) [1]
  • der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und
  • dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag).

Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzlichen Regelfall für Ehegatten und die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination. Die Steuerklassenwahl wirkt sich nicht auf die jährliche Einkommensteuerschuld aus, sondern nur auf die monatlichen Nettoauszahlungen im Lohnsteuerabzugsverfahren.

 
Hinweis

Ausblick

Im Koalitionsvertrag ist eine Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des sog. Faktorverfahrens vorgesehen. Diese wird allerdings frühestens für Kalenderjahre ab 2025 in die Lohnsteuerpraxis umgesetzt werden.

[1]

S. Abschn. 2.4.

[2]

S. Abschn. 2.3.

[3] S. Abschn. 3.3.

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