Ehe-/Lebenspartner können wählen zwischen
- der Steuerklassenkombination IV/IV (Grundfall, automatische ELStAM-Vergabe) [1]
- der Steuerklassenkombination III/V (Wahl durch gemeinsamen Antrag)[2] und
- dem Faktorverfahren bei der Steuerklassenkombination IV/IV[3] (Wahl durch gemeinsamen Antrag).
Die Steuerklassenkombination IV/IV wird zum gesetzlichen Regelfall für Ehegatten und die Steuerklassenkombination III/V zur Wahlkombination. Die Steuerklassenwahl wirkt sich nicht auf die jährliche Einkommensteuerschuld aus, sondern nur auf die monatlichen Nettoauszahlungen im Lohnsteuerabzugsverfahren.
Ausblick
Im Koalitionsvertrag ist eine Abschaffung der Steuerklassenkombination III/V zugunsten des sog. Faktorverfahrens vorgesehen. Diese wird allerdings frühestens für Kalenderjahre ab 2025 in die Lohnsteuerpraxis umgesetzt werden.
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