Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1]
Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vaters oder der Mutter. Eine max. 12-monatige Verlängerung kann sich durch folgende Gründe ergeben:
- Teilnahme am freiwilligen Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst,
- Teilnahme an vergleichbaren anerkannten Freiwilligendiensten oder
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer.[2]
Als Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds besteht die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung.
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