Familienversicherte Studierende sind nicht in der studentischen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Die Familienversicherung ist der Versicherungspflicht als Student vorrangig.[1]

Studierende haben im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Anspruch auf die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung des Vaters oder der Mutter. Eine max. 12-monatige Verlängerung kann sich durch folgende Gründe ergeben:

Als Ehegatte oder Lebenspartner eines Mitglieds besteht die Familienversicherung ohne Altersbegrenzung.

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