Die Versicherungspflicht des Studenten beginnt grundsätzlich mit Beginn des Semesters. Sofern die Einschreibung als Student erst nach Beginn des Semesters erfolgt, beginnt die Mitgliedschaft mit dem Tag der Einschreibung.[1]

Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit Ablauf des Semesters, für das sich Studenten zuletzt eingeschrieben oder zurückgemeldet haben, wenn sie

  • bis zum Ablauf oder mit Wirkung zum Ablauf dieses Semesters exmatrikuliert worden sind oder
  • bis zum Ablauf dieses Semesters das 30. Lebensjahr vollendet haben.[2]

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