Die stufenweise Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers soll

  • dessen medizinische Rehabilitation unterstützen,
  • ihn zügig in das Arbeitsleben integrieren und
  • den Erhalt des Arbeitsplatzes sichern.

Dabei kooperieren Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arzt und Krankenkasse (oder ein anderer Rehabilitationsträger). Jeder Beteiligte kann eine stufenweise Wiedereingliederung anregen. Ärzte sollen in geeigneten Fällen auf die Maßnahme hinweisen.[1]

 
Hinweis

Ärztliche Bescheinigung

Spätestens nach 6 Wochen bescheinigt der Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit und gibt dabei Art und Umfang einer möglichen Tätigkeit an.[2]

Das Ziel ist erreicht, wenn der Arbeitnehmer arbeitsfähig ist, seine bisherige oder eine andere geeignete Tätigkeit wieder aufnimmt und das Arbeitsverhältnis erhalten bleibt. Die Rehabilitationsträger sind aufgefordert, aktiv die Voraussetzungen für eine stufenweise Wiedereingliederung zu prüfen und darauf hinzuwirken.[3]

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