Eine vor allem von Arbeitgeberseite bevorzugte Form der flexiblen Teilzeitarbeit ist die sog. Arbeit auf Abruf. Kennzeichnend für diese Arbeitsform ist, dass die Arbeitszeit nicht auf der Grundlage eines bestimmten Arbeitszeitmodells geleistet wird, sondern kurzfristig nach dem jeweiligen betrieblichen Bedarf durch den Arbeitgeber eingeteilt wird ("Arbeitsabruf"). Mit der Abrufarbeit kann der Arbeitgeber also zielgenau auch auf unvorhersehbare Arbeitsspitzen reagieren und muss weder eine Über- noch eine Unterbeschäftigung befürchten. Dabei kann auch das Volumen der innerhalb eines gewissen Zeitraums abzurufenden Arbeitszeit in gewissen Grenzen[1] variabel gestaltet werden.

[1] S. Abschn. 3.

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