Der Anspruch auf Brückenteilzeit hat folgende formale und inhaltliche Voraussetzungen:
Video: Voraussetzungen der Brückenteilzeit
- Das Arbeitsverhältnis besteht länger als 6 Monate.
- Der Arbeitgeber beschäftigt mehr als 45 Mitarbeiter.[1]
- Der Arbeitnehmer stellt den Antrag mind. 3 Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung in Textform (z. B. schriftlich oder per E-Mail); die früher geltende Schriftform ist insoweit nicht mehr erforderlich.
- Das Teilzeitbegehren bezieht sich auf eine Verminderung der Vertragsarbeitszeit von mind. einem Jahr und höchstens 5 Jahren. In Tarifverträgen können abweichende Unter- und Obergrenzen festgelegt werden. Natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich abweichende Zeitspannen festlegen.
Der Arbeitnehmer soll in seinem Brückenteilzeitbegehren auch die gewünschte Verteilung der Arbeitszeit angeben. Der Antrag muss also folgende Punkte beinhalten:
- Umfang der Verringerung gegenüber der bisherigen Arbeitszeit (z. B. Anzahl der im Rahmen der Brückenteilzeit nunmehr zu leistenden Wochenarbeitsstunden);
- konkreter Zeitraum für Beginn (Datum des Inkrafttretens der Reduzierung) und des Endes der Brückenteilzeit (Datum der Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit);
- die Verteilung der verminderten Arbeitszeit (Lage und Dauer der Arbeitszeit an den Arbeitstagen) soll angegeben sein.
- Dem Antrag stehen keine betrieblichen Gründe entgegen, die die Organisation, den Arbeitsablauf oder die Sicherheit im Betrieb wesentlich beeinträchtigen. Die Beweislast hierfür liegt beim Arbeitgeber.[2]
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