Kurzbeschreibung
Diese Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag führt den Telearbeitsplatz für den Mitarbeiter ein und beinhaltet für die spätere Beseitigung alternativ einen Widerrufsvorbehalt oder eine Befristung.
Vorbemerkung
Grundsätzlich ist die zusätzlich zum Arbeitsvertrag geschlossene Vereinbarung über die Einführung von Telearbeit auch mündlich wirksam. Zu Beweiszwecken wird jedoch die Niederschrift empfohlen, hierfür reicht die Textform aus.
Ebenso wie für Vollzeitbeschäftigte, kann eine solche Vereinbarung über einen flexiblen Arbeitsort auch mit anderen Beschäftigten vereinbart werden. Auf die Dauer des Arbeitsverhältnisses oder den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Daher kann dieses Muster u.a. auch für folgende Personengruppen und Arbeitsverhältnisse genutzt werden:
- Befristet Beschäftigte und Teilzeitkräfte, also auch geringfügig entlohnt Beschäftigte (Minijobber) und Midijobber
- Auszubildende
- Werkstudenten, dual Studierende und Praktikanten
- Diplomanden, Masteranden und Bacheloranden
- Aushilfskräfte
- Mitarbeiter in Elternzeit
- Ausländische Arbeitnehmer
- Menschen mit Schwerbehinderung
- Prozessbeschäftigte
Nicht geeignet ist dieses Muster hingegen in folgenden Fällen:
- in Privathaushalten beschäftige Personen, z.B. Haushaltshilfen
- Saisonarbeitskräfte
- freie Mitarbeiter
- Im Verhältnis zwischen Entleiher und Leiharbeitnehmer, da hier das Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher besteht.
Telearbeit, Zusatzvereinbarung
zum Arbeitsvertrag vom ........... zwischen
.................................................................
– nachfolgend Arbeitgeber –
und
.................................................................
– nachfolgend Arbeitnehmer –
§ 1 Beginn und Art der Telearbeit, Arbeitszeit
Der Arbeitnehmer wird ab dem ........... seine Arbeitsleistung von einem in seiner Wohnung fest eingerichteten Telearbeitsplatz erbringen. Die Arbeitsleistung wird (Zutreffendes bitte ankreuzen)
[ ] in voller vertraglich vereinbarter Höhe vom Telearbeitsplatz aus erbracht.
oder
[ ] als alternierende Telearbeit erbracht. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer im Umfang von ........... Stunden/Woche seine Arbeitsleistung von seinem Telearbeitsplatz aus erbringt. Die weitere Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Umfang erbringt der Arbeitnehmer an folgenden Wochentagen und zu folgenden Uhrzeiten im Betrieb: ........... .
- Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor, wobei er betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen wird. Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Zeiten für den Arbeitgeber erreichbar: ........... .
- Der Arbeitnehmer wird bei der Ausübung der Telearbeit die Vorgaben des Arbeitszeitschutzes beachten, insbesondere die täglichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten und die erforderliche Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen einhalten.
- Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitnehmer mittels einer manuellen monatlichen Aufstellung. In diese sind auch Krankheits-, Urlaubs- und weitere Freistellungszeiten aufzunehmen. Die Aufstellung wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach Ablauf des Monats am nächsten Werktag des jeweils folgenden Monats übermitteln.
§ 2 Dauer der Telearbeit, Beendigung
Für die Dauer der Tätigkeit treffen die Parteien folgende Vereinbarung (Zutreffendes bitte ankreuzen):
[ ] Befristung:
Die Telearbeit wird vorübergehend befristet bis zum ........... wegen ........... (Sachgrund der Befristung angeben, z. B. Ende der Elternzeit).
oder
[ ] Unbefristete Telearbeit mit Widerrufsvorbehalt:
Die Telearbeit erfolgt unbefristet.
Der Arbeitgeber behält sich vor, die Abrede über die Telearbeit zu widerrufen und den Arbeitnehmer anzuweisen, die Arbeitsleistung wieder ausschließlich im Betrieb bzw. am ursprünglich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Einen Widerruf kann der Arbeitgeber bei Vorliegen betrieblicher Gründe erklären. Betriebliche Gründe können beispielsweise sein (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): das Erfordernis höherer Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz, notwendige persönliche Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten zur Ermöglichung eines besseren Informationsflusses, die Vermeidung von Reibungsverlusten im betrieblichen Ablauf, die bessere Ausstattung mit Arbeitsmitteln im Betrieb, Bedenken wegen der Einhaltung des Daten- und Arbeitsschutzes am Telearbeitsplatz aufgrund konkreter Anhaltspunkte,
.................................................................
(ggfs. weitere mögliche Gründe, speziell auf das Unternehmen abgestimmt, ergänzen).
Die Interessen des Arbeitnehmers sind bei der Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen billigen Ermessens ...