Zu den Telekommunikationsleistungen gehören die private Nutzung betrieblicher Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräte einschließlich Zubehör, die Überlassung von System- und Anwendungsprogrammen, die der Arbeitgeber auch in seinem Betrieb einsetzt, zur privaten Nutzung durch den Arbeitnehmer sowie die Schenkung entsprechender Geräte und die Einrichtung eines arbeitnehmereigenen Internetzugangs durch den Arbeitgeber.
Lohnsteuer: Die Steuerfreiheit von Telekommunikationsleistungen ergibt sich aus § 3 Nr. 45 EStG; die Pauschalbesteuerung aus § 40 Abs. 2 Nr. 5 EStG.
Sozialversicherung: Die Beitragspflicht von Telekommunikationsleistungen ist in § 14 Abs. 1 Satz 1 SGB IV i. V. m. § 1 SvEV geregelt.
Entgelt | LSt | SV |
---|---|---|
Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel | frei | frei |
Entgeltumwandlung zugunsten privater Nutzungsmöglichkeiten | frei | pflichtig |
Internetzuschuss und PC-Schenkung, mit 25 % pauschalbesteuert | pauschal | frei |
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