Rz. 7
Die erforderliche Arbeitnehmerzahl muss zu dem Zeitpunkt gegeben sein, zu dem die personelle Maßnahme tatsächlich durchgeführt werden soll. Bei der Einstellung ist dies der Zeitpunkt des Abschlusses des Arbeitsvertrags[1] oder, falls zeitlich früher, die tatsächliche Eingliederung in den Betrieb.[2]
Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen