Rz. 12

Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten gehören neben den betrieblichen Angelegenheiten wirtschaftlicher Natur, alle Vorgänge auf der Unternehmensebene, die sich im Betrieb auswirken.

 

Beispiele

  • Unternehmenszusammenschlüsse,
  • Übernahmen,
  • Umwandlungen,
  • Stilllegung eines Zulieferer- oder Abnehmerbetriebs desselben Unternehmens.
 

Rz. 13

Zu den wirtschaftlichen Angelegenheiten i. S. v. § 45 Satz 1 BetrVG gehört aber auch die Wirtschaftspolitik staatlicher Organe, wenn sie unmittelbaren Einfluss auf den Betrieb oder seine Arbeitnehmer hat.

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