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Nachdem Elterngeld Plus maximal in der Höhe des hälftigen Basiselterngeldanspruchs bei vollständiger Aufgabe der Erwerbstätigkeit gezahlt wird, ist es folgerichtig, die für die Berechnung des Elterngeld Plus relevanten Mindest- und Erhöhungsbeträge ebenfalls zu halbieren.

Hierzu zählen:

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