Transferagenturen sind Einrichtungen auf Zeit, die den zu entlassenden Arbeitnehmern bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses Beratung, Betreuung und begleitende Vermittlungsunterstützung mit dem Ziel des unmittelbaren Übergangs in eine andere Erwerbstätigkeit anbieten. Individualarbeitsrechtlich bestehen bei Einschaltung einer Transferagentur keine Besonderheiten, da die betroffenen Arbeitnehmer diese während des noch bestehenden Arbeitsverhältnisses nutzen. Geregelt werden muss lediglich die Freistellung von der Arbeit zur Wahrnehmung angebotener Maßnahmen. Der Anspruch auf Arbeitsentgelt wird grundsätzlich nicht beeinträchtigt. Gelingt eine unmittelbare Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht, kommt vielfach der Übergang in eine Transfergesellschaft in Betracht.

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