Das System der Transferleistungen bindet den Arbeitgeber in die Finanzierung ein. Er hat sich an der Finanzierung von Transfermaßnahmen angemessen zu beteiligen.[1] Gelingt ein vorzeitiger Übergang des Arbeitnehmers in eine neue Erwerbstätigkeit, stehen diesen Aufwendungen Einsparungen bei den Entgeltkosten für die restliche Dauer des Arbeitsverhältnisses und durch Vermeidung des anschließenden Bezugs von Transferkurzarbeitergeld gegenüber.

 
Praxis-Tipp

Anreize für den schnellen Übergang in eine neue Beschäftigung schaffen

Aus arbeitsmarktpolitischer Sicht sollte ein ggf. zu vereinbarender Interessenausgleich/Sozialplan nicht in erster Linie auf Abfindungsregelungen abstellen, sondern einen möglichst schnellen Übergang der Arbeitnehmer in eine neue Erwerbstätigkeit zum Ziel haben. Hierzu kann z. B. eine "Sprinterprämie" (für einen schnellen Übergang in eine neue Beschäftigung) oder eine degressive Staffelung von Abfindungen nach der Verweildauer in der Maßnahme beitragen.

Für Zeiten des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld tragen die Arbeitgeber die sog. "Remanenzkosten". Hierzu gehören insbesondere

  • die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge,
  • die Entgeltfortzahlung für Urlaubs- und gesetzliche Feiertage,
  • ggf. eine Aufstockung des Transferkurzarbeitergeldes sowie
  • die Kosten für die Transfergesellschaft und ggf. für eventuelle Qualifizierungs- oder Eingliederungsmaßnahmen.
 
Praxis-Tipp

Informationen zu Transferleistungen

Die Agentur für Arbeit unterstützt Arbeitgeber durch Information und Beratung bei der Umsetzung eines unvermeidbaren Personalabbaus. Die Broschüre der Agentur für Arbeit "Qualitätskriterien für einen erfolgreichen Beschäftigungstransfer" gibt erste Hinweise zur Konzeptentwicklung, zur Vertragsgestaltung mit den Trägern der Transferleistungen und zur Durchführung von Transferleistungen.

[1]

S. Abschn. 2.2.

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