Während des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmern Vermittlungsvorschläge zu unterbreiten. Damit kann der Arbeitgeber auch Dritte/eigenständige Dienstleister beauftragen.

Sofern sich in dem vorgeschalteten Profiling Hinweise auf Qualifizierungsdefizite ergeben, soll der Arbeitgeber geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten anbieten. Neben speziellen Qualifizierungsmaßnahmen kann hierzu auch eine bis zu 6-monatige Beschäftigung zum Zwecke der Qualifizierung bei einem anderen Arbeitgeber gehören.

 
Wichtig

Wegfall der Förderung bei Verletzung der Arbeitgeberpflichten

Sofern ein Arbeitgeber es unterlässt, den Beschäftigten geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten anzubieten, kann dies zu einer Aufhebung der Förderentscheidung führen.

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