Der Europäische Fonds zur Anpassung an die Globalisierung (EGF) wurde Anfang 2007 ins Leben gerufen und ist ein beschäftigungspolitisches Instrument der Europäischen Union.
Der EGF wurde ins Leben gerufen, um Arbeitskräften zu helfen, die infolge der Globalisierung entlassen werden. Klassische Fälle hierfür wäre die Schließung eines größeren Unternehmens, Verlagerung eines Standortes in ein Land außerhalb der EU oder es bricht ein ganzer Wirtschaftszweig einer Region ein. In genau diesen Fällen kann der EGF die entlassenen Arbeitnehmer dabei unterstützen, eine neue Anstellung zu finden.
Für den Zeitraum 2021–2027 verfügt der EGF über ein Gesamtbudget von 186 Mio. Euro. Mit den Mitteln des Fonds können Arbeitnehmer sowie Selbstständige unterstützt werden, die im Rahmen von größeren Umstrukturierungsmaßnahmen (mindestens 200 Entlassungen) arbeitslos geworden sind bzw. ihre Tätigkeit aufgegeben haben. Größere Umstrukturierungsmaßnahmen können beispielsweise durch globalisierungsbedingte Herausforderungen, wie Veränderungen im Welthandelsgefüge, Handelsstreitigkeiten oder weitreichende Änderungen in den Handelsbeziehungen der Union oder der Zusammensetzung des Binnenmarktes, hervorgerufen werden.
Weitere Beispiele sind Finanz- und oder Wirtschaftskrisen, der Übergang zu einer CO2-armen Wirtschaft sowie Digitalisierung bzw. Automatisierung. EGF-geförderte Betroffene erhalten zusätzliche Angebote aktiver Arbeitsmarktpolitik, wie z.B. Fortbildungen oder Coachings. Ziel der EGF-Förderung ist es, die Menschen bei der Suche und Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu unterstützen und ihre Beschäftigungsfähigkeit zu steigern.
Der EGF kann aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen finanzieren, die ganz auf die Unterstützung der betroffenen Arbeitskräfte abgestellt sind. Dazu zählen:
- Unterstützung bei der Arbeitssuche,
- Coachings, Workshops und spezielle Bewerbungsunterstützung,
- Weiterbildungen und Qualifizierungen,
- Förderung von Existenzgründungen (bis zu 22.000 EUR pro Förderung) sowie
- Prämien als Anreiz für die entlassenen Beschäftigten (z.B. Sprinterprämie, Mobilitätsprämie, Qualifizierungsprämie).
Die Förderdauer kann mehr als 24 Monate betragen. Aus dem EGF wird ein Zuschuss in Höhe von 60 % der Gesamtkosten gewährt. Die übrigen Mittel werden im Wege der nationalen Kofinanzierung durch die Bundesregierung zur Verfügung gestellt.
Förderkriterien, förderwürdige Empfänger und Anträge, Maßnahmen usw. sind in der EGF-Verordnung enthalten. Das Antragsverfahren für eine solche Förderung ist recht komplex, da Antragsteller nicht das Unternehmen sondern die Bundesrepublik Deutschland ist. Bisher sind in Deutschland erst wenige Projekte mit Unterstützung des EGF realisiert worden. Hierzu zählen u. a. BenQ, Nokia und Heidelberger Druckmaschinen, MAN Roland und das vom Autor umgesetzte EGF-Projekt beim Automobilbauer Karmann. Wichtig ist, dass die Transfergesellschaft mit der Beantragung und Abwicklung der Fördermaßnahmen betraut ist, insofern für das abgebende Unternehmen kein Aufwand verbunden ist.
Förderungsfähige Maßnahmen
Neben den Maßnahmen nach §§ 110 und 111 SGB III kommen als förderungsfähige Maßnahmen in Betracht: • Förderungen aus dem Vermittlungsbudget (§ 44 SGB III), • Gründungszuschlag für Selbstständige (§ 93 SGB III), • Kurzarbeitergeld bei vorübergehendem Arbeitsausfall (§ 95 SGB III).(