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Zunächst ist eine Beschreibung des Zwecks des Arbeitssystems vorzunehmen, wie sie hier beispielhaft für einen Arbeitsplatz in der Produktion mit sitzender Tätigkeit vorgenommen wurde.
Zweck des Arbeitssystems ist die Herstellung eines Produktes aus bereitgestellten Komponenten. Dabei werden jeweils zwei Einzelteile zum fertigen Produkt zusammengesetzt. In einer Schicht sind etwa 3000 Produkte herzustellen.
A2.1.1 Ermittlung
Beschreibung des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung
Es lassen sich Fotos nutzen oder ein Grundriss, um die Lage und räumliche Anordnung des Arbeitsplatzes im Arbeitsraum zu dokumentieren.
Abb. A2.1 Grundriss des Arbeitsplatzes in der Produktion
Beschreibung des Arbeitsablaufes und der Tätigkeiten
Aus der Beschreibung des Arbeitsablaufes muss sich das Zusammenwirken von Mensch, Betriebsmittel und Arbeitsgegenstand ergeben. Hier bietet sich z. B. eine Gliederung in Ablaufabschnitte an.
Die entsprechende Gliederung für das Herstellen eines fertigen Produktes umfasst insgesamt acht Ablaufabschnitte:
2. |
den Kasten mit den Komponenten rechts auf den Abstellwagen stellen, |
3. |
eine festgelegte Menge an Komponenten entnehmen und rechts neben die Maschine auf die Tischplatte legen, |
4. |
Komponenten in die Maschine einlegen und ausrichten, |
5. |
Fußschalter mit dem linken Fuß drücken, |
6. |
das fertige Produkt wegnehmen und auf der linken Seite aufstapeln, |
7. |
den Stapel wegnehmen und in den linken Kasten legen, |
8. |
den linken vollen Kasten in das Regal stellen. |
Die Ablaufabschnitte 4 bis 6 dauern insgesamt 10 Sekunden.
Belastungsermittlung
Bei der Belastungsermittlung sind u. a. zu berücksichtigen:
die Arbeitsumgebung
In diesem Rahmen ist zu untersuchen, ob sich aus dem Raumklima, dem vorhandenen Lärm, der gegebenen Beleuchtung etc. beeinträchtigende Wirkungen auf den Menschen ergeben.
die Gestaltung des Arbeitsplatzes
Hier sind die Körpermaße, die Körperhaltung, die aufzubringenden Körperkräfte sowie die Körperhaltung und -bewegung zu berücksichtigen.
die Gestaltung der Arbeitsmittel
Hier ist zu prüfen, ob die Schnittstelle Mensch - Maschine an die Merkmale des Menschen angepasst ist. Dabei ist u. a. die Bereitstellung von Informationen, die Erreichbarkeit der Arbeitsmittel, die Auslegung von Signalen, Anzeigen und Stellteilen von Relevanz.
die Gestaltung der Arbeitsaufgaben
Dabei ist sicherzustellen, inwiefern die erforderlichen Kompetenzen zur Durchführung der Aufgaben klar sind und dass die Aufgaben nicht als isoliertes Teilstück wahrgenommen werden und einen Bezug zum gesamten Arbeitssystem haben, dass angemessene Freiheitsgrade in der Durchführung von Aufgaben bestehen und dass sie die Entwicklung von Fähigkeiten und Fertigkeiten nicht ausschließen sowie keine unnötigen Wiederholungen enthalten.
Das Ergebnis der für den beschriebenen Arbeitsplatz vorgenommenen Belastungsanalyse ist nachfolgend dargestellt:
- Bei der Tätigkeit treten keine geruchsbelästigenden oder gefährlichen Dämpfe auf.
- Bei der Durchführung sind Verletzungen der Finger ausgeschlossen.
- Das Beleuchtungsniveau ist der Tätigkeit angemessen.
- Die erforderliche Raumtemperatur ist gegeben. Zugluft tritt am Arbeitsplatz nicht auf.
- Der durch die hinter dem Arbeitsplatz aufgebaute Maschine emittierte Schall erreicht einen Pegel von maximal 55 dB(A).
- Am Arbeitsplatz finden sich weitere Elemente und Installationen, die für die eigentliche Arbeit nicht relevant sind, wie z. B. ein gekippter Spiegel an der Wand.
Um die Tätigkeitsdurchführung in einer ergonomischen, d. h. gesunden Körperhaltung, durchführen zu können, muss der Arbeitsplatz u. a. unter Berücksichtigung der menschlichen Körpermaße gestaltet sein. Dazu wurden im Rahmen der anthropometrischen Analyse die folgenden Merkmale untersucht:
Mindestfreiraum unter der Arbeitsfläche
Ergebnis: Der Mindestfreiraum unter der Arbeitsfläche unterschreitet den geltenden Mindestwert.
Mindestfreiraum in Kniehöhe
Ergebnis: Der in Kniehöhe unter der Arbeitsfläche gemessene Freiraum unterschreitet ebenfalls den geforderten Mindestwert.
Beinraumtiefe für die Füße
Ergebnis: Die ermittelte Beinraumtiefe für die Füße erreicht den geltenden Mindestwert.
Beinraumtiefe in Kniehöhe
Ergebnis: Die gemessene Beinraumtiefe in Kniehöhe überschreitet den mindestens zu erreichenden Wert.
Beinraumhöhe im Sitzen, nicht verstellbar
Ergebnis: Die bei nicht verstellbarer Arbeitsflächenhöhe mindestens vorzusehende Beinraumhöhe im Sitzen wird nicht erreicht.
Breite für Fuß- und Beinraum
Ergebnis: Die Breite für Fuß- und Beinraum überschreitet den hier geltenden Mindestwert und ist damit von der Größe ausreichend.
Der Verstellbereich für die Sitzhöhe
Ergebnis: Der Verstellbereich für die Sitzhöhe des vorhandenen Arbeitsstuhls entspricht nicht den Sollvorgaben.
- Die beim Transport und Abstellen des Postkastens notwendigen Körperkräfte bleiben unkritisch.
- Die Arbeitsaufgabe ist kurzzyklisch und der Arbeitsablauf fest vorgegeben und enthält keine Freiheitsgrade in der Durchführung.
Beanspruchungsermittlung
Bei der Beanspruchungsermittlung kö...