Trennungen von Mitarbeitern sind für jede Firma ein heikles Thema, das sorgfältige Handhabung erfordert. Zudem können unprofessionell durchgeführte Trennungen den Ruf des Unternehmens nachhaltig schädigen und das Vertrauen der verbleibenden Mitarbeiter erschüttern. Eine einfühlsame und rechtssichere Vorgehensweise ist daher unerlässlich, um die negativen Auswirkungen auf das Betriebsklima und die Unternehmensreputation zu minimieren.

Im Zusammenhang mit Trennungen sind eine Vielzahl von arbeitsrechtlichen Vorgaben zu berücksichtigen. Dabei ist nicht nur der Arbeitsvertrag und die eventuell darin geregelte Kündigungsfrist von Belang, vielmehr müssen das komplette Vertragswerk sowie andere in Betracht kommende Rechtsquellen betrachtet werden. Diese setzen sich aus dem Individualvertrag, sowie den kollektiven und gesetzlichen Bestimmungen zusammen. Während bei der Einzeltrennung oftmals Verstöße gegen arbeitsvertragliche Pflichten des Arbeitnehmers zur Prüfung anstehen, sind beim Personalabbau auch zunehmend kollektive Regelungen und eine Vielzahl von Gesetzen zu beachten.

Abb. 1: Der arbeitsrechtliche Handlungsrahmen muss bei Trennungen beachtet werden

 
Praxis-Tipp

Arbeitsrechtliche Prüfung unerlässlich

Lassen Sie stets einen Arbeitsrechtler Ihres Vertrauens alle relevanten Maßnahmen gegenprüfen. Bei der Auswahl dieses Partners sollten Sie sich nicht allein auf Erfahrungen vor Gericht stützen, viel wichtiger ist es, dass Erfahrungen in der operativen betrieblichen Praxis mit juristischen Sachverstand einhergehen. Zu einem professionellen Trennungsmanagement gehört es, juristische Auseinandersetzungen zu vermeiden. Sie sollten sich andererseits aber auch nicht von den möglichen Folgen und rechtlichen Restrisiken in Ihrem Handeln beeinflussen lassen.

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