Neben der Berücksichtigung der arbeitsrechtlichen Vorgaben sollten folgende Handlungsmaximen beachtet werden, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine Trennung von einzelnen Mitarbeitern oder um einen Personalabbau handelt:

  • Formale Korrektheit: Eine Trennung sollte formal korrekt erfolgen und keine offenen juristischen Flanken schaffen. Durch formal korrekte Trennungen kann sich das Unternehmen Kosten und viel Ärger ersparen.
  • Gerechtigkeit: Trennungen sollten so geplant und umgesetzt werden, dass sie von allen Beteiligten als gerecht empfunden werden. Dies fördert die Akzeptanz und beugt Demotivation der verbleibenden Mitarbeiter vor.
  • Sachlichkeit: Bei Trennungen sollten sich die Personalverantwortlichen nicht von Emotionalität, Rache oder persönliche Animositäten sondern ausschließlich von Fakten leiten lassen.
  • Fairness: Sind die Personalverantwortlichen in einer stärkeren Position gegenüber einem Mitarbeiter, von dem sie sich trennen wollen, sollten sie diese Stärke nicht ausnutzen. Eine Trennung sollte ohne Verlust der Würde auf beiden Seiten erfolgen.

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