1. |
Räumlicher Geltungsbereich Das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. |
3. |
Persönlicher Geltungsbereich Gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. |
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