TV Qualifizierung, Forstwirtschaft, Niedersachsen, 01.01.2002 (AVE-Anfang: 03.09.2002)
Nummer: 01211.021
Klassifizierung: TV Qualifizierung
Fachbereich: Forstwirtschaft
Tarifgebiet: Niedersachsen
Geltungsbereich: alle Arbeitnehmer
Datum: 01. Januar 2002
AVE
AVE Anfang 03. September 2002
Fundstelle: Bundesanzeiger Nummer 216 vom 20. November 2002
Bemerkung
a) | Die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger sind lediglich auszugsweise wiedergegeben. Die Auszüge enthalten die maßgebenden Regelungen und Daten der Allgemeinverbindlicherklärung des jeweiligen Tarifvertrages bzw. des vorliegenden Antrages auf Allgemeinverbindlicherklärung. |
b) | Verwendet wurden die Originaltexte der Tarifverträge, die im öffentlichen Tarifregister (§ 6 TVG) enthalten sind. Redaktionelle Änderungen sind nicht vorgenommen worden. Soweit Schreibfehler vorkommen, stammen diese aus den Originaltexten. |
Bekanntmachung über die Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrages für die Forstwirtschaft
vom 25. Oktober 2002
Auf Grund des § 5 des Tarifvertragsgesetzes wird im Einvernehmen mit dem Tarifausschuss des Landes Niedersachsen der nachfolgend bezeichnete Tarifvertrag mit Wirkung vom 3. September 2002 für allgemeinverbindlich erklärt:
Tarifvertrag über die Qualifizierung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen der forstwirtschaftlichen Lohn- und Dienstleistungsunternehmen und über Maßnahmen zur Erschließung und Sicherung wettbewerbsfähiger Voll- oder Teilzeitarbeitsplätze in der Forstwirtschaft in Niedersachsen vom 1. Januar 2002
Er wird klargestellt, dass der Tarifvertrag vom 1. Januar 2002 den Tarifvertrag vom 15. Mai 2001 ersetzt.
Unterzeichnet:
Niedersächsisches Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales
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