Die beitragspflichtige Einnahme, nach der der vom Arbeitnehmer zu tragende Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeitrag, der individuelle Zusatzbeitrag und ggf. der Beitragszuschlag in der Pflegeversicherung berechnet wird, wird nach folgender Formal ermittelt:

[2.000 / (2.000 – G)] x (AE – G)

Dabei bezeichnet "G" wiederum die Geringfügigkeitsgrenze und "AE" das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers.

 
Hinweis

Verkürzte Formel für die beitragspflichtige Einnahme für den Arbeitnehmerbeitrag

In den folgenden Beispielen wird für die Berechnung die nachfolgend dargestellte Formel verwendet:

1,367989056 x AE – 735,9781122

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