BMF, Schreiben v. 37.6.1984, IV A 3 - S 7118 - 17/84

Personenbeförderungen auf dem Bodensee, die in der Zeit vom 1.1.1984 bis 31.12.1986 durchgeführt werden, können wegen des ungeklärten Grenzverlaufs als umsatzsteuerfrei behandelt werden.

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