Zu den erstattungsfähigen Transportkosten zählen

  • Frachtkosten von Haus zu Haus,
  • Kosten für das Be- und Entladen des Fahrzeugs,
  • Kosten für im Einzelnen zu bezeichnende Nebenleistungen wie

    • Ab- und Aufschlagen der Möbel,
    • Ein- und Auspacken,
    • Packmaterial sowie
    • Abfuhr des Leermaterials.

Auch nachgewiesene Auslagen für eine Transportversicherung sind in Höhe von bis zu 2,5 Promille der maßgebenden Versicherungssumme bei Wertnachweis durch eine Hausratversicherungspolice erstattungs- bzw. abzugsfähig.

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