Zu den erstattungsfähigen Transportkosten zählen
- Frachtkosten von Haus zu Haus,
- Kosten für das Be- und Entladen des Fahrzeugs,
Kosten für im Einzelnen zu bezeichnende Nebenleistungen wie
- Ab- und Aufschlagen der Möbel,
- Ein- und Auspacken,
- Packmaterial sowie
- Abfuhr des Leermaterials.
Auch nachgewiesene Auslagen für eine Transportversicherung sind in Höhe von bis zu 2,5 Promille der maßgebenden Versicherungssumme bei Wertnachweis durch eine Hausratversicherungspolice erstattungs- bzw. abzugsfähig.
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