Als andere Auslagen[1] kommen die notwendigen ortsüblichen Maklergebühren für die Vermittlung einer Mietwohnung und einer Garage in Betracht, nicht jedoch für eine Eigentumswohnung.[2]

Kosten für das Aufgeben von Zeitungsinseraten sind als sonstige Umzugsauslagen mit der Pauschalvergütung abgegolten; eine darüber hinausgehende Erstattung dieser Auslagen ist steuerpflichtig.

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