Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses endet jedoch die Fortdauer der Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt bereits vor Ablauf der Monatsfrist.
Beschäftigungsende während der Monatsfrist
Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer kündigt sein Beschäftigungsverhältnis zum 30.6. Vom 19.6. vereinbart er mit seinem Arbeitgeber unbezahlten Urlaub bis zum Beschäftigungsende.
Ergebnis: Die versicherungspflichtige Beschäftigung endet mit dem 30.6.
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