Arbeitnehmer, die in Ungarn bei einem ungarischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer ausschließlich die ungarischen Rechtsvorschriften.
S. Einstrahlung.
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