Arbeitgeber ist derjenige, der den unständig Beschäftigten tatsächlich beschäftigt, der also den Nutzen aus der Tätigkeit zieht. Der Arbeitgeber hat auch die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten (Melde- und Beitragspflicht) zu erfüllen. Gesamtbetriebe, in denen regelmäßig unständig Beschäftigte beschäftigt werden, haben die Pflichten eines Arbeitgebers zu erfüllen.

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