Die Urlaubsabgeltung wird in der Praxis oft verzögert gewährt, z. B. nach Rechtsstreit bei Kündigungsschutzklage. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer zusätzlich Anspruch auf einen vom Gericht festgesetzten Verzugszins. Dieser Verzugszins stellt im Vergleich zur Urlaubsabgeltung keinen lohnsteuerrechtlichen Arbeitslohn dar. Die Zinsen sind daher lohnsteuerfrei.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Personal Office Platin enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge