Personen, die in den USA bei einem amerikanischen Arbeitgeber beschäftigt sind, können auch in Deutschland eingesetzt werden.[1] Sollten hierbei die Voraussetzungen für eine Entsendung erfüllt sein, gelten für den Arbeitnehmer bestimmte Regelungen entsprechend.[2] Der Arbeitnehmer kann mit dem Vordruck USA/D 101 nachweisen, dass für ihn im Bereich der Rentenversicherung ausschließlich die amerikanischen Rechtsvorschriften gelten. In einem solchen Fall sind auch ausschließlich die amerikanischen Rechtsvorschriften im Bereich der Kranken-, Pflege- und Unfallversicherung sowie der Arbeitslosenförderung anzuwenden.

[1]

S. Einstrahlung.

[2]

S. Abschn. 1 – 3.

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