1 Aufgaben
Die Verbindungsstellen kooperieren mit den deutschen gesetzlichen Trägern und verschiedenen internationalen Organisationen in über 40 Staaten. Dies sind die ausländischen Träger in den EU-, EWR-Staaten und der Schweiz sowie den Staaten, mit denen Deutschland ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Die Verbindungsstellen sind Ansprechpartner für andere Sozialversicherungsträger, Versicherte, Arbeitgeber, Verbände. Die Verbindungsstellen beraten in versicherungs- und leistungsrechtlichen Fragen zu den im über- und zwischenstaatlichen Bereich geltenden Regelungen. Für die verschiedenen Zweige der Sozialversicherung gibt es separate Verbindungsstellen, die auf die jeweiligen Bedürfnisse und Aufgaben spezialisiert sind.
Vereinbarungen und Vordrucke
Die Verbindungsstellen schließen mit den ausländischen Verbindungsstellen Vereinbarungen, in denen insbesondere die Details für die Umsetzung der über- und zwischenstaatlichen Regelungen und den Abkommen in der Praxis geregelt sind. Hierzu gehören insbesondere Verwaltungsvereinbarungen, in denen das zwischenstaatliche Verfahren geregelt ist. Ebenso werden in der Regel zweisprachige Vordrucke vereinbart. Mit diesen Vordrucken werden unter anderem die anzuwendenden Rechtsvorschriften festgelegt, Informationen ausgetauscht, Sachleistungsansprüche gewährt sowie Änderungen mitgeteilt. Weiterhin können mit diesen Vordrucken auch Versicherungszeiten bestätigt werden. Weitere Aufgaben der Verbindungsstellen sind die Gewährung und Abrechnung von Leistungen.
2 Zuständigkeiten
Für die verschiedenen Sozialversicherungszweige sowie einzelne spezielle Bereiche gibt es einzelne Verbindungsstellen. Hierbei sind insbesondere die verschiedenen Zuständigkeitsabgrenzungen zu beachten.
2.1 Kranken- und Pflegeversicherung
Der GKV-Spitzenverband, DVKA, ist die Verbindungsstelle für die Kranken- und Pflegeversicherung.
2.2 Arbeitsförderung
Die Deutsche Verbindungsstelle der Arbeitsförderung – Ausland sowie für Familienleistungen ist die Bundesagentur für Arbeit.
Kontaktdaten |
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Homepage: |
www.arbeitsagentur.de |
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Telefonnummer: |
0911 179-0 |
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E-Mail: |
zentrale@arbeitsagentur.de |
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2.3 Rentenversicherung
Im Bereich der deutschen Rentenversicherung gibt es verschiedene Verbindungsstellen. Die Zuständigkeit der jeweiligen Rentenversicherungsträger richtet sich nach dem Land, in dem in der Vergangenheit die Beiträge entrichtet wurden.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sind immer zuständige Verbindungsstellen, wenn Beiträge dorthin entrichtet wurden.
Kontaktdaten |
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Deutsche Rentenversicherung Bund |
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Homepage: |
www.deutsche-rentenversicherung.de |
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Telefonnummer: |
0800 1000 480 70 |
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Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
Homepage: |
www.kbs.de |
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Telefonnummer: |
0800 1000 48080 |
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E-Mail: |
rentenversicherung@kbs.de |
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Für andere Staaten sind folgende Zweigstellen zuständig:
Verbindungsstellen Rentenversicherung |
Staaten |
Rentenversicherungsträger |
Australien |
Oldenburg-Bremen |
Belgien |
Rheinland |
Bosnien-Herzegowina |
Bayern Süd |
Brasilien |
Nordbayern |
Bulgarien |
Mitteldeutschland |
Chile |
Rheinland |
Dänemark |
Nord |
Estland |
Nord |
Finnland |
Nord |
Frankreich |
Rheinland-Pfalz (in Ausnahmefällen Saarland) |
Griechenland |
Baden-Württemberg |
Irland |
Nord |
Island |
Westfalen |
Israel |
Rheinland |
Italien |
Schwaben (in Ausnahmefällen Saarland) |
Japan |
Braunschweig-Hannover |
Kanada |
Nord |
Korea |
Braunschweig-Hannover |
Kosovo |
Bayern Süd |
Kroatien |
Bayern Süd |
Lettland |
Nord |
Liechtenstein |
Baden-Württemberg |
Litauen |
Nord |
Luxemburg |
Rheinland-Pfalz (in Ausnahmefällen Saarland) |
Malta |
Schwaben |
Marokko |
Schwaben |
Mazedonien |
Bayern Süd |
Montenegro |
Bayern Süd |
Niederlande |
Westfalen |
Norwegen |
Nord |
Österreich |
Bayern Süd |
Polen |
Berlin-Brandenburg |
Portugal |
Nordbayern |
Rumänien |
Nordbayern |
Schweden |
Nord |
Schweiz |
Baden-Württemberg |
Serbien |
Bayern Süd |
Slowakei |
Bayern Süd |
Slowenien |
Bayern Süd |
Spanien |
Rheinland |
Tschechien |
Bayern Süd |
Türkei |
Nordbayern |
Tunesien |
Schwaben |
Ungarn |
Mitteldeutschland |
Uruguay |
Rheinland |
USA |
Nord |
Vereinigtes Königreich |
Nord |
Zypern |
Baden-Württemberg |
2.4 Unfallversicherung
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung ist die Verbindungsstelle für den Bereich der Unfallversicherung.
Kontaktdaten |
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Homepage: |
www.dguv.de |
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Telefonnummer: |
0800 60 50 404 |
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Die DGUV ist für Grundsatzfragen zuständig. Für die Gewährung der Sachleistungsaushilfe im Rahmen der Unfallversicherung sind die nachfolgenden Berufsgenossenschaften zuständig. Die Zuständigkeit richtet sich nach den einzelnen Ländern.
Verbindungsstellen Unfallversicherung |
Staaten |
Verbindungsstelle |
Belgien |
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Bochum |
Bosnien-Herzegowina |
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik |
Brasilien |
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel- und Gastgewerbe |
Bulgarien |
Berufsgenossenschaft BAU, München |
Chile |
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Dänemark |
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft |
Estland |
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft |
Finnland |
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft |
Frankreich |
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel... |