Das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit gilt unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Personen, die

  • dem Sozialversicherungsrecht mindestens eines Mitgliedstaates oder des Vereinigten Königreichs unterliegen oder zu irgendeinem Zeitpunkt unterlagen sowie für deren Familienangehörige und Hinterbliebene;
  • rechtmäßig in einem Mitgliedstaat oder im Vereinigten Königreich wohnen.

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