Der Abschluss einer Ausnahmevereinbarung erfolgt über den GKV-Spitzenverband, DVKA[1], auf deutscher Seite und der entsprechenden Behörde im Vereinigten Königreich. Damit weiterhin die deutschen Rechtsvorschriften gelten, muss ein Antrag auf Abschluss einer Ausnahmevereinbarung schriftlich beim GKV-Spitzenverband, DVKA, gestellt werden. Nach derzeitigem Stand können auch in der Übergangsphase Ausnahmevereinbarungen über den GKV-Spitzenverband, DVKA, beantragt werden. Diese gelten für die vereinbarte Zeit, sofern sich keine Änderungen im vorherrschenden Sachverhalt ergeben.

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