Die Lohnsteuer kann auch mit 25 % pauschaliert werden, wenn der Arbeitgeber Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn unentgeltlich oder verbilligt eine Ladevorrichtung für Elektrofahrzeuge oder Hybridelektrofahrzeuge übereignet (sog. Wallbox). Das Gleiche gilt für Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn zu den Aufwendungen für den Erwerb und die Nutzung dieser Ladevorrichtung gezahlt werden.[1]

Die Pauschalbesteuerung führt zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung.

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