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Vergütungsoptimierung durch Gehaltsextras: Möglichkeiten ... / Sozialversicherung

Michael Schulz
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1 Auswirkung auf Leistungsansprüche

Bei einer Vergütungsoptimierung wird die Erhöhung des Auszahlungsbetrags beim Arbeitnehmer durch eine Minderung des steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts erreicht. Dies scheint für beide Beteiligten zunächst vorteilhaft.

Für den Arbeitnehmer sind bei einer Vergütungsoptimierung jedoch auch andere Aspekte zu berücksichtigen: Im Gegenzug vermindert sich durch die Vergütungsoptimierung die Berechnungsgrundlage für eine Entgeltersatzleistung. Zu den Entgeltersatzleistungen zählt u. a. das Krankengeld, das der Arbeitnehmer beispielsweise im Laufe der Beschäftigung im Falle einer Arbeitsunfähigkeit erhält. Ebenso vermindern sich bei Beendigung einer Beschäftigung das ggf. im Anschluss zu beanspruchende Arbeitslosengeld und die spätere Rente.

1.1 Krankengeld

Erkrankt ein Arbeitnehmer während einer Beschäftigung, zahlt die Krankenkasse nach dem Ende der Entgeltfortzahlung Krankengeld. Das Krankengeld wird aus dem letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeitraum vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit berechnet. Es beträgt rund 70 % des erzielten regelmäßigen Arbeitsentgelts.

 
Praxis-Beispiel

Niedrigeres Krankengeld durch Vergütungsoptimierung

Das Bruttogehalt eines Arbeitnehmers beträgt 3.900 EUR. Nach einer Entgelterhöhung von 200 EUR, wird das Krankengeld aus 4.100 EUR brutto bzw. 2.467,71 EUR netto (angenommen) berechnet. Daraus resultiert ein kalendertägliches Brutto-Krankengeld i. H. v. 74,03 EUR. Aus diesem kalendertäglichen Brutto-Krankengeld sind vom Arbeitnehmer noch Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten. Der kalendertägliche Auszahlungsbetrag beträgt nach Abzug der Beiträge 65,09 EUR.

Leistet der Arbeitgeber anstatt der Gehaltserhöhung i. H. v. 200 EUR/Monat den steuer- und sozialversicherungsfreien Zuschuss zu den Kindergartengebühren, wir...

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