Begriff

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 gilt seit dem 1.5.2010 und koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Mit dem Inkrafttreten der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 trat auch die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 in Kraft. Beide Verordnungen ersetzen größtenteils die bisherigen Verordnungen (EWG) über soziale Sicherheit Nr. 1408/1971 sowie Nr. 574/1972.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 beschreibt die grundsätzlichen Koordinierungsregelungen über soziale Sicherheit. Mit den Verordnungen (EG) Nr. 988/2009, Nr. 1231/2010 und Nr. 465/2012 wurde die VO (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 angepasst und berichtigt. Die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 987/2009 regelt die grundsätzlichen Verfahren zur Anwendung der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004. Mit der Verordnung Nr. 1231/2010 sind die Verordnungen Nr. 883/2004 und 987/2009 auch für Drittstaatsangehörige anwendbar. Die Verordnungen gelten seit dem 1.4.2012 auf schweizerische Staatsangehörige und ab dem 1.6.2012 auf die Staatsangehörigen der EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.

Für das Vereinigte Königreich findet das Abkommen über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft (2019/C384I/01) Anwendung. Für Sachverhalte, die nach dem 1.1.2021 beginnen und die keine vorherigen grenzüberschreitenden Bezug haben, gilt das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich geschlossene Abkommen über Handel und Zusammenarbeit.

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